In Deutschland gibt einige bundesweite Feiertage, die weltlichen Charakters sind, z.B. den Neujahrstag, den Tag der Arbeit (1.Mai), den Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und den Volkstrauertag. Alle weiteren offiziellen Feiertage gehen auf (mehr oder minder) christliche bzw. christlich überformte Anlässe zurück - etwa Pfingsten, Weihnachten und Ostern.
Auf dem Gebiet der Bundesrepublik leben Menschen unterschiedlichster Weltanschauungen - dementsprechend viele Menschen gibt es, die den spezifisch christlichen Traditionen an jenen Feiertagen wenig abgewinnen können, die freien Tage aber auf ihre Art sinnvoll ausgestalten und mit Inhalt füllen.
Der Staat ist verpflichtet, diesen pluralistischen Bedürfnissen Freiräume zu geben, soweit besage Rituale im Einklang mit der grundgesetzlichen Ordnung stehen. Da der Staat überdies weltanschauliche Neutralität zu üben hat, ist es ihm nicht gestattet, gewisse religiöse Bräuche über andere zu erheben oder sie gar seinen Bürgerinnen und Bürgern aufzuzwingen. Es wäre also mit dem Grundgesetz unvereinbar, alle Menschen in Deutschland beispielsweise zum Ess- oder Alkoholverzicht zu zwingen, egal ob während des muslimischen Fastenmonats Ramadan oder im Rahmen christlich-vorösterlicher Tradition.
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