Verfassungsbeschwerde bzg. des bay. Feiertagsgesetzes

In gewisser Weise startete in München das Hasenfest und der Protest gegen die überholte Feiertagsgesetzgebung bereits 2007: Am Karfreitag 2007 wurde in München auf Initiative der Vorsitzenden des bfg mÜnchen, Assunta Tammelleo eine „Heidenspass-statt-Höllenqual“-Party mit Musik und Tanz angekündigt. Seit 2001 schon organisierten die fröhlichen Münchner Gottlosen an Karfreitag immer eine Filmnacht mit Schoko-Buffet und dachten daran, das Angebot an diesem Tag ein wenig zu erweitern. Damit man sich mit dem Musikverbot an sog. Stillen Tagen gründlich juristisch beschäftigen kann, hoffte man auf Anzeige von Seiten des Erzbistums München Freising. Und wurde nicht enttäuscht. Der bfg mÜnchen verzichtete wegen der Strafandrohung von 10.000 Euro auf Musik und Tanz an jenem Karfreitag, zeigte einen Film vor ausverkauftem Haus, inszenierte acapella-Gesang („We shall overcome“) und startete danach mit der Feststellungsklage gegen das Bayr. Feiertagsgesetz durch alle Instanzen (die erwartunggemäß verloren gingen). In diesem Jahr (2013) steht die Feststellungsklage auf Listenplatz 12 (1 BvR 458/10) auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts inmitten der Entscheidungen, die noch in diesem Jahr entschieden werden. Die Klage wurde tatsächlich angenommen.

Das Hasenfestbündnis wünscht dem bfg-München, der zu Recht stolz darauf sein kann, in Sachen Säkularisierung der Feiertagsgesetzgebung Trendsetter gewesen zu sein, für den Prozess alles Gute!